Der Verein hat 3 Organe:

Die Mitgliederversammlung:

Jeder Bürger und jede Institution mit Interesse an Architektur und Baukultur kann Mitglied des Vereins werden. Jedes Mitglied ist aufgefordert, sich aktiv zu engagieren, z.B. im Rahmen einer Arbeitsgruppe.

Der Beratungsbeirat

Der Beratungsbeirat, besteht aus allen Mitgliedern des Vereins, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Innenarchitekt“ oder „Landschaftsarchitekt“ zu tragen.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus bis zu 5, mindestens aber 3 Personen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Zu Vorstandsmitgliedern können alle stimmberechtigten Mitglieder des Vereins gewählt werden. Die (jeweilige) Mehrheit der Vorstandsmitglieder muss jedoch berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Innenarchitekt“ oder „Landschaftsarchitekt“ zu tragen. Aktive wie fördernde Mitglieder sind herzlich willkommen!